Argentinian Explorer S.A. E.V.T (Akte Nr. 12.545) erklärt ausdrücklich:
1. Reisevermittler
Argentinian Explorer S.A. E.V.T. agiert als Vermittler zwischen den Reiseteilnehmern und den Dienstleistungsträgern.
2. Flug- oder Landbeförderung
Die Inanspruchnahme von Flug- oder Landbeförderung durch die Reiseteilnehmer bedeutet eine direkte Beziehung der Unternehmen zu den Passagieren, z.B. Aerolíneas Argentinas.
3. Buchung
3.1. TOURS
Die Buchung wird durch eine Anzahlung von 30% auf den gesamten Reisepreis bestätigt. Der Restbetrag wird 45 Tage vor Reiseantritt fällig. Die Mindestanzahlung darf nicht weniger als USD 1.000 betragen. Ausgenommen sind die Reiseprogramme, deren Preise unter diesem Betrag liegen. In diesem Fall ist den Gesamtreisepreis zu bezahlen.
3.2. FLUGTICKETS
3.2.1 TICKETS FÜR INLANDSFLÜGE
Die Tickets für Inlandsflüge innerhalb Argentinies werden nach Zahlung des Gesamtpreises ausgestellt. Nach Anzahlung werden die Flüge gebucht, die Tickets jedoch nicht ausgestellt. Wünscht sich der Reisende deren Austellung, ist der Gesamtpreis zu bezahlen, womit eventuelle Preiserhöhungen vermieden werden.
3.2.2 TICKETS FÜR AUSLANDSFLÜGE (enschließlich Südamerika)
Die Tickets für Auslandsflüge müssen zusammen mit der Reiseanzahlung bezahlt werden. Nach Reiseanzahlung werden die Tickets für Auslandsflüge ausgestellt.
3.3. KREUZFAHRTEN, EXPEDITIONEN UND TREKKING
Die Buchung wird durch eine Anzahlung von 30% auf den gesamten Reisepreis bestätigt. Der Restbetrag wird 90 Tage vor Reiseantritt fällig. Wird die Reise im Zeitraum von 90 Tagen vor Reiseantritt gebucht, dann ist den Gesamtpreis zu bezahlen.
4. Buchungsbestätigung
Die Reise wird nach Zahlung des Gesamtpreises durch folgende Unterlagen bestätigt: 1) Die Pro-forma-Rechnung mit Annahme der allgemeinen Geschäftsbedingungen und 2) Die Reisebestätigung, die Ihnen per Fax oder E-Mail zugesandt wird.
5. Reisepläne
Die Reisepläne werden nur als Orientierung veröffentlicht und können aus wetter- und betriebsbedingten Gründen, die ausserhalb unseres Einflussbereiches liegen, ohne Vorankündigung geändert werden. Daraus entsteht kein Entschädigungs-anspruch für die Passagiere
6. Kündigung des Reisevertrages
Unser Unternehmen behält sich das Recht vor, die Reise bei Eintreten der unten aufgeführten Gründe zu kündigen:
A. Höhere Gewalt. In diesem Fall wird der eingezahlten Betrag in voller Höhe zurückerstattet.
B. Bei Nichterreichen der vorgesehenen Mindestteilnehmerzahl nach dem Gesetz 18829. Die Kündigung wird direkt dem Reiseteilnehmer schriftlich bis 30 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt und der bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlte Betrag in voller Höhe zurückerstattet.
C. Im Falle eines kräftigen Preisanstieges aufgrund Preiserhöhungen der gebuchten Leistungen oder wegen starken Änderung des Wechselkurses, die zu einer starken und begründeten Preiserhöhung zwingen und bei nicht Bereitschaft des Reiseteilnehmers, die entstehende Preisdifferenz nicht zu entrichten, dann wird ihm der ganzen bis dahin eingezahlten Betrag in voller Höhe zurückerstattet.
D. Bei Nichtzahlung des Restbetrages innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen, kann Argentinian Explorer S.A E.V.T. den Reisevertrag kündigen, ohne dass daraus Schadenersatzansprüche für die Passagiere entstehen oder einen Aufschlag wegen Zahlungsverzug zu erheben.
6.1. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Hotelbuchungen zu ändern falls keine Zimmer zu Verfügung stehen. Es verpflichtet sich, Unterbringungs- möglichkeiten in Hotels gleicher Kategorie anzubieten. Sollte das nicht möglich sein, dann werden Zimmer in Hotels höherer oder niedriger Kategorie gebucht, wobei die Preisdifferenz in der Rechnung berücksichtigt wird.
6.2. Sollte die Reise aus unvorgesehenen Gründen oder im Falle höherer Gewalt, die ausserhalb unseres Einflussbereiches liegen, verkürzt oder verlängert werden, dann müssen die daraus entstehenden Kosten von den Reiseteilnehmern getragen werden.
7. Zahlungsart
Sie können Ihre Reise per Banküberweisung oder per Kreditkarte zahlen.
8. Ermässigung für Reiseteilnehmer mit Wohnsitz in Argentinien
Den Reiseteilnehmern, die den ständigen Wohnsitz in Argentinien haben - unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – wird bei einigen besonderen Reiseprogramme eine Ermäßigung gewährt. Dafür müssen Sie Ihren Wohnsitz in Argentinien nachweisen. Können Sie dies aber nicht tun, dann behalten wir uns das Recht vor, den Preis – falls nötig – erneut festzulegen.
8.1 Länder, deren Bürgen eine Einreisevisum für Brasilien benötigen.
AUFLISTUNG DER LÄNDER, DEREN BÜRGER EIN EINREISEVISUM FÜR BRASILIEN BENÖTIGEN
Sehen Sie sich die vom Brasilianischen Konsulat in Buenos Aires zusammengestellte Liste an. Fragen Sie im Konsulat an, welche Unterlagen für die Beantragung eines Visums benötigt werden. Klicken Sie hier.
9. Erstattungen
TOURS and TREKKING
Falls die Passagiere freiwillig auf manche im Reiseprogramm enthaltenen Leistungen verzichten, entsteht für sie kein Recht auf Erstattung der Beträge für nicht in Anspruch genommene Leistungen, zu den auch die Transfers und die Hotelbuchungen zählen. Alle Rücktritte müssen Argentinian Explorer S.A. E.V.T schriftlich mitgeteilt werden. Bei Rücktritt ab 46 Tage vor Reiseantritt wird den gezahlten Betrag zurückerstattet. Es werden ledigich USD 200 pro Person als Stornogebühr für die Buchung in Rechnung gestellt. Bei Rücktritt ab 31. bis 45. Tag vor Reiseantritt wird 80% des Gesamtpreises erstattet. Bei Rücktritt ab 30 Tage vor Reisebeginn entsteht kein Erstattungsrecht.